„Baufinanzierung einmal ganz anders“
Diesen Satz höre ich öfters von meinen Kunden und empfinde ihn als größtes Kompliment.
Welches Bild haben Sie vor Augen, wenn Sie sich einen Experten für Immobilienfinanzierung vorstellen? Ein eher steifer Berater, der vor lauter Zahlen, Daten, Fakten Ihr Haus nicht sieht. Glücklicherweise bestätigen mir meine Kunden immer wieder, nicht zu dieser Gattung zu gehören.
Seit über 20 Jahren unterstütze ich mit Herz und Leidenschaft meine Kunden in der Finanzbranche. Nach und nach entwickelte sich meine Begeisterung für Immobilien und deren Finanzierung. Das Fachwissen in diesem Bereich konnte ich durch meine Weiterbildung zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) weiter ausbauen.
Mein Bestreben ist es in einer persönlichen Beratung ein maßgeschneidertes Konzept, welches auf Ihre aktuelle und auch zukünftige Situation passt, gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Das Motto der Beratung: Konzeption schlägt Kondition. Und mit über 300 Finanzierungspartnern finde ich für jedes Projekt die passende Finanzierung, auch für Ihres!
Heiko Fleder
Ablauf Finanzierung
1.
Zunächst prüfen wir den finanziellen Rahmen für Ihre Immobilie, damit die Finanzierung sicher und zinsgünstig umgesetzt werden kann. Sie kennen im Anschluss den maximalen Immobilienpreis und Ihre maximale monatliche Belastung.
2.
Wir ermitteln Ihren Anspruch auf staatliche Fördermittel und Zuschüsse.
Unterstützung erhalten Sei auch bei der Berechnung der Bau- und Kaufnebenkosten.
Auch eine detaillierte Aufstellung der Baugesamtkosten für die Finanzierungspartner gehört zu unserm Service.
3.
Nach einer persönlichen Beratung stehen bis zu 300 Banken zur Auswahl, um den besten Zins für Ihr Vorhaben zu finden. Darüber hinaus erstellen wir ein maßgeschneidertes Konzept, welches auf Ihre persönliche Situation passt um ein Maximum an Sicherheit und Flexibilität zu gewährleisten.
4.
Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen der benötigten Unterlagen sowie beim Beantragen der Zuschüsse und Fördermittel. Die gesamte Kommunikation mit den Banken, Versicherungen und Bausparkassen übernehmen wir für Sie. Wir bieten einen Rundum-Sorglos-Service für unsere Kunden.
5.
Wir führen Sie und das auf Ihr Konzept passende Kreditinstitut zusammen.
Um einen möglichst sorgenfreien Verlauf zu ermöglichen, unterstützen wir Sie auch nach Abschluss bei allen wichtigen Vorgängen, wie z.B. Abrufen des Darlehens, welche Absicherungen sind für mein Bau/Kaufvorhaben wichtig und vieles Mehr.
Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Ermittlung Ihres Budgets in 4 Schritten:
Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung im Leben. Machen Sie sich bitte rechtzeitig ein Bild von Ihrem Budget. So können Sie sicher sein, dass Ihre Immobilie auch finanziell zu Ihnen passt.
1.
Ermitteln Sie anhand der Check-Liste, wie hoch Ihre derzeitigen Einnahmen und Ausgaben sind.
Daraus ergibt sich der monatliche Überschuss.
Denken Sie aber daran, dass Sie nach dem Umzug von einer Wohnung in ein Haus mit höheren Kosten für Strom und Heizung rechnen müssen, zumindest solange keine alternativen Energiewege eingeschlagen werden, bspw. mit einer Photovoltaikanlage.
Einnahmen
+ Nettoeinkünfte aus Lohn / Gehalt / Rente und Bonuszahlungen
+ Staatliche Zuschüsse, Kindergeld etc.
+ Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung
+ Zins- und Kapitalerträge
+ Unterhaltszahlungen
+ Familiäre Kredite
Ausgaben
– Wohnnebenkosten und Energieversorgung (Strom, Gas, Wasser)
– Lebensmittel
– Haushalts- und Pflegeprodukte
– Kleidung
– Auto (Sprit, Steuer, Versicherung)
– Unterhaltung, Freizeit, Ausgehen, Hobbys, Sport
– Abonnements und Mitgliedschaften
– Telefon, Internet, Handy, Rundfunkbeitrag
– Urlaub
– Taschengeld der Kinder
– Pauschale für Reparaturen / Neuanschaffungen
– Laufende Raten für Kredite, Darlehen und Sparverträge
– Versicherungsbeiträge
– Unterhaltszahlungen
– Beiträge zur privaten Altersvorsorge
– Kontoführungs- und Depotgebühren
– Bewirtschaftungskosten für andere Immobilien
Zum monatlichen Überschuss addieren Sie noch Ihre Kaltmiete. Daraus ergibt sich der monatlich verfügbare Betrag für Ihre Immobilie (Bitte lassen Sie noch einen Sicherheitspuffer für finanzielle Sicherheit da die neue Immobilie meist höhere Nebenkosten als Ihre bisherige Mietimmobilie hat.)
2.
Ermitteln Sie die monatliche Annuität des Darlehens.
Je älter Sie sind, umso schneller muss die Baufinanzierung abgezahlt werden – denn bis zum Eintritt ins Rentenalter sollte Ihr Eigenheim unbedingt schuldenfrei sein.
Jünger als 30 können 2% Tilgung angenommen werden.
Älter als 30 sollten 2,5 – 4% Tilgung angenommen werden.
Beim aktuellen Marktzins sollten Sie den Zinssatz verwenden, zu dem 80 bis 90 Prozent des Kaufpreises finanziert werden können.
Den anfänglichen Tilgungsanteil addieren Sie dann zu den jährlichen Zinsen hinzu.
Somit haben Sie Ihre monatliche Annuität
3.
Beispiel-Formel:
Mit dieser Faustformel können Sie Ihre Kredithöhe selbst berechnen:
Darlehensbetrag =
Monatliche Rate x 12 | x 100 |
(Sollzins + Tilgungssatz) |
Monatlich verfügbarer Betrag:
Sollzinssatz:
Anfängliche Tilgung:
Darlehensbetrag =
1.300 €
1,5 %
2,5 %
1.300 € x 12 / (1,5 +2,5) x 100 = 390.000 €
4.
Berechnung tatsächlicher Hauspreis
Finanzierungsbetrag:
– Sicherheitspuffer (3-5%)
– Notar und Grundbucheintrag (2%)
– Grunderwerbssteuer (Bayern 3,5%)
– Maklerkosten (meist 3,57%)
– Evtl. Modernisierungskosten
+ Eigenkapital (mind. Erwerbsnebenkosten)
390.000 €
19.500 €
7.800 €
13.650 €
13.923 €
0 €
40.000 €
Soviel darf Ihre Immobilie kosten:
375.127 €
Kreditrechner im Internet:
Eigenheim-Rechner
Zu den Kaufnebenkosten zählen:
- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten und Grundbucheintrag
- Maklergebühr
- Neuanschaffungen für das Haus
- Renovierungs- und Modernisierungskosten
Zu den Baunebenkosten zählen:
- Grunderwerbsteuer
- Notarkosten und Grundbucheintrag
- Maklergebühr
- Erschließungskosten
- Baugenehmigungskosten
- Neuanschaffungen für das Haus
- Versicherungen
Wieviel von meinem Vermögen soll ich einbringen?
Die goldene Regel der Baufinanzierung:
So viel eigenes Geld wie möglich und so viel geliehenes Geld wie nötig.
Es ist nicht empfehlenswert, sein komplettes Vermögen in die Finanzierung zu stecken, auch wenn es eine positive Auswirkung auf den Zinssatz haben kann – die Rücklage in Form von zwei bis drei Monatsgehältern sollte man auf jeden Fall in der Hinterhand behalten.
Als Hausbesitzer kommen auch neue finanzielle Herausforderungen auf einen zu, welche man mit einer Liquiditätsreserve in Höhe von ein paar Tausend Euro meistern kann.
Unvorhergesehene Reparaturen und Ausgaben sollten nicht zum finanziellen Stolperstein werden.
Was wird als Eigenkapital angerechnet?
- Eigenes Baugrundstück
- Bargeld / Spareinlagen / Festgeld und Tagesgeld
- Wertpapiere, Aktien, Schatzbriefe und Fonds
- Bausparguthaben
- Arbeitgeberdarlehen
- Zinsfreie Darlehen von Verwandten ohne feste Rückzahlungsraten
- An die Bank abgetretene Kapitallebens- und Rentenversicherungen
- Eigenleistungen beim Bauvorhaben
Eigenleistung
Ob beim Bau oder beim Kauf einer Immobilie – in jedes Haus muss man üblicherweise noch ziemlich viel Geld und Arbeit stecken. Von Malerarbeiten übers Verlegen der verschiedenen Fußböden bis hin zum Anlegen des Gartens – es stehen viele Arbeiten an, die mit hohen Handwerkerkosten einhergehen.
Mit zwei geschickten Händen, dem nötigen Know-how und vor allem reichlich Zeit, können diese Tätigkeiten in Eigenregie durchgeführt werden, um die Kosten dadurch zu senken.
Die Ersparnis bezieht sich allerdings nur auf den Arbeitslohn, nicht aber auf die Materialien.
Was müssten Sie für einen Handwerker bezahlen?
Bei unserem Beispiel gehen wir vom Bau eines 130 m² großen Einfamilienhauses aus.
Wir geben nur den Arbeitslohn an, nicht aber die Materialkosten.
- Einsetzen der Zimmertüren: 1.300 € für 25 Stunden
- Maler- und Tapezierarbeiten: 4.800 € für 120 Stunden
- Verlegen der Fußböden: 3.500 € für 70 Stunden
- Fliesenarbeiten in Flur, Bad und Küche: 2.800 € für 50 Stunden
- Ausbau des Spitzbodens (inkl. Dämmung): 4.000 € für 130 Stunden
- Anlegen des Gartens: 5.400 € für 90 Stunden
Ein Handwerker im Vergleich zur Eigenleistung
Ein geübter Handwerker ist viel schneller in der Ausführung als ein Laie.
Außerdem ist niemandem geholfen, wenn durch unprofessionelle Arbeit Schäden entstehen. Führen Sie nur Eigenleistungen aus, welche Sie auch ohne Probleme übernehmen können.
Mein Tipp: Überschätzen Sie sich nicht!!!
Die wichtigsten Versicherungen
Wer ein Haus bauen möchte, benötigt auch einen guten Versicherungsschutz. „Bauherren müssen schon vor dem ersten Spatenstich ausreichend abgesichert sein, sonst kann der Traum vom Eigenheim schnell im Albtraum enden. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Versicherungen.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Und Risiken gibt es viele: Das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen und parkende Autos beschädigen.
Vor solchen Gefahren schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie sollte bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme. Die Deckungssumme sollte ausreichend sein.
Feuer-Rohbau-Versicherung/Wohngebäudeversicherung
Während der Bauphase können Brände, Blitzschlag oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zunichte machen. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbau-Versicherung ab. Viele Banken und Fertighaushersteller bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung.
Unser Tipp: Schon vor Beginn der Bauarbeiten können Bauherren eine Wohngebäudeversicherung abschließen, in der die Feuer-Rohbau-Versicherung kostenlos eingeschlossen ist.
Bauleistungsversicherung
Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser können das halbfertige Gebäude beschädigen. Oder Unbekannte zertrümmern Installationen und verwandeln den halbfertigen Bau in eine Ruine. In solchen Fällen hilft eine Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen – oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn diese etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zertrümmern.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden.
Der Versicherungsschutz besteht über die gesamte Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 24 Monate. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Wer beim Bauen hilft – ob Nachbar, Verwandte oder Freunde – ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Je nach Umfang der Arbeiten fallen dafür Beiträge an die Berufsgenossenschaft an.
Bauherr und Ehepartner gelten als Unternehmer. Sie sind nicht automatisch wie ihre Helfer abgesichert. Sie können sich freiwillig gegen einen Zusatzbeitrag bei der BG Bau versichern oder aber eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Auch Familienangehörige sind nicht immer automatisch geschützt. Verletzt sich beispielsweise der Vater beim Entladen eines Lkw, so gilt dies als übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie, für die der gesetzliche Schutz nicht greift.
Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke
Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt.
Die Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist.
Unser Tipp: Private Haftpflichtversicherung prüfen, meist sind unbebaute Grundstücke kostenfrei mitversichert.
Weitere Versicherungen
Eine Risikolebensversicherung schützt angehörige vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, wenn aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine Unfall- oder Invaliditätsversicherung zahlt Betroffenen eine Unfallrente.
Staatliche Förderungen zur Finanzierung
KFW Förderprogramme Neubau
Sie wollen eine neue Immobilie bauen oder kaufen? Energieeffizienz ist Ihnen dabei wichtig? Dann sind Sie hier richtig!
KFW Förderung für bestehende Immobilien
Sie haben Ihr Traumhaus entdeckt? Und möchten selbst einziehen?
Bayern Labo Förderprogramme
Bayerisches Wohnungsbauprogramm
Staatliches Förderprogramm für den Bau oder Kauf eines Eigenheims (Haus oder Wohnung) plus 5.000 EUR extra für jedes Kind und eventuell einen die Darlehensförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 EUR.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Staatlich gefördertes, befristet zinsverbilligtes Darlehen von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums (Haus oder Wohnung).
Wohnriester
Bei der als „Wohn-Riester“ bezeichneten Eigenheimrente handelt es sich um ein Programm, mit dem der Staat seit 2008 die private Altersvorsorge fördert.
Der Bezugsberechtigte erhält dafür pro Jahr eine Förderung von 175 Euro.
Für vor 2008 geborene Kinder erhalten Sie vom Staat 185 Euro, für alle danach auf die Welt gekommenen Kinder 300 Euro pro Kind.
Bausparen
Wohnungsbauprämie
ab 01.01.2021 | bis 31.12.2020 | |||
Alleinstehend | Verh./Verpart. | Alleinstehend | Verh./Verpart. | |
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 € | 1.400 € | 512 € | 1.024 € |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 70 € | 140 € | 45,06 € | 90,11 € |
Einkommensgrenzen | 35.000 € | 70.000 € | 25.600 € | 51.200 € |
Vermögenswirksame Leistungen
- Evtl. Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitnehmersparzulage
Bei einem Bausparvertrag beträgt die Höhe der Förderung 9 %.
Bei einem Höchstbetrag von 470 Euro an VL entspricht das einer Arbeitnehmersparzulage von maximal 43 Euro pro Jahr.
Die Einkommensgrenze (= zu versteuerndes Einkommen) liegt bei 40.000 Euro für Alleinstehend bei Verheirateten das Doppelte.
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Dann nehmen Sie doch einfach unverbindlich und direkt Kontakt zu mir auf.
Oder rufen Sie mich an
0931 2705778